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Das Versicherungsrecht ist im Versicherungsvertragsgesetz kodifiziert, das aus dem Jahre 1908 stammt und zurzeit reformiert wird. Da das Versicherungsrecht in erster Linie Vertragsrecht ist, kommt es für die Bestimmung von Inhalt und Grenzen der Rechte und Pflichten vor allem auf die Versicherungsbedingungen an. Im Wesentlichen hat die Versicherungswirtschaft die folgenden Vertragstypen herausgebildet, wobei diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt: - Sachversicherungsrecht (Versicherung von Sachen gegen Beschädigung oder Zerstörung)
- Wohngebäudeversicherung - Feuerversicherung - Hausratversicherung - Kraftfahrzeugkaskoversicherung
- Haftpflichtversicherung (Versicherung gegen die Anspruchnahme durch - Dritte bei Pflichtverletzung)
- Allgemeine private Haftpflichtversicherung - Berufshaftpflichtversicherung - Betriebshaftpflichtversicherung - Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung - Tierversicherung
- Personenversicherungsrecht (Versicherung bei den Leistungsfällen Verletzung, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Tod)
- Unfallversicherung - Krankenversicherung - Krankentagegeldversicherung - Pflegeversicherung - Lebensversicherung
- Sonstige Versicherungszweige
- Transportversicherung - Rechtsschutzversicherung
In Versicherungsverträgen sichern die Versicherungsnehmer Risiken ab; zum Teil – im Recht der Personenversicherung – werden Risiken ergänzend zu den Vorsorgesystemen des Sozialrechts abgedeckt. In den Sach- und Haftpflichtversicherungen werden Risiken der Beschädigung oder Zerstörung von Sachen (Kaskoversicherung, Hausratversicherung, Gebäude- und Feuerversicherung) oder der Konfrontation mit einem Schadensersatzanspruch (Berufshaftpflichtversicherung, private Haftpflichtversicherung) abgedeckt. Versicherer bestreiten zuweilen ihre Pflicht zur Leistungserbringung mit verschiedenen Begründungen: Sie fechten den Vertrag mit der Behauptung an, der Versicherungsnehmer habe sie bei Abschluss arglistig getäuscht, oder verweigern die Leistung wegen einer vermeintlichen Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer, oder sie äußern die Ansicht, das eingetretene Risiko sei nicht versichert. In solchen Fällen ist die Beratung und die Vertretung gegenüber den Versicherern sowie möglicherweise auch die Vertretung von einem Gericht notwendig. Diese Leistungen gehören zu meiner Tätigkeit.
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