Zum Sozialrecht zählen die folgenden Themen, wobei die betreffenden Gesetzestexte erläuternd genannt werden: - Arbeitsförderungsrecht (Rechte des Arbeitslosen, SGB II, SGB III)
- Ausbildungsförderungsrecht (Rechte des Auszubildenden, BAföG)
- Behindertenrecht (Rechte des Schwerbehinderten, Recht der Rehabilitation, SGB IX)
- Kassenarztrecht (bzw. Vertragsarztrecht, Recht des Arztes in Bezug auf die Kassenärztliche Vereinigung, SGB V)
- Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII)
- Krankenversicherungsrecht (Rechte des gesetzlich versicherten Patienten gegenüber seiner Krankenversicherung, SGB V)
- Opferentschädigungsrecht (Rechte des Opfers von Straftaten, OEG)
- Pflegeversicherungsrecht (Rechte des Pflegebedürftigen – private und gesetzliche Pflegeversicherung, SGB XI bzw. MB/PP)
- Rehabilitationsrecht (Recht der Rehabilitation, u. a. Leistungen der medizinischen Rehabilitation [Kur], der Teilhabe am Arbeitsleben, der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, SGB XI)
- Rentenversicherungsrecht (Rechte des Rentenbewerbers, u. a. Leistungen der Medizinischen Rehabilitation, der Teilhabe am Arbeitsleben, Renten wegen vollständiger und teilweiser Erwerbsminderung sowie bei Berufsunfähigkeit, SGB VI)
- Schwerbehindertenrecht (s. o. unter Behindertenrecht)
- Sozialhilferecht (Rechte des Sozialhilfeberechtigten, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe in besonderen Lebenslagen, BSHG bzw. SGB XII)
- Sozialversicherungsrecht (Rechte der Versicherten gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Erwerbsminderung und Arbeitslosigkeit, SGB IV, SGB III, SGB V, SGB VI, SGB IX; Rechte der Betriebe gegen Träger der Sozialversicherung)
- Unfallversicherungsrecht (Rechte der Arbeitnehmer bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit, SGB VII)
- Versorgungsrecht (BVG)
- Vertragsarztrecht (s. o. Kassenarztrecht)
- Verwaltungsverfahren (Rechte bei der Geltendmachung von Leistungen und Verteidigung gegen Aufhebung und Rückforderung von Leistungen, SGB I, SGB X)
Das Sozialrecht ist inzwischen nach einer fast 30-jährigen Arbeit des Gesetzgebers in das Sozialgesetzbuch übertragen worden, das aus 12 Büchern besteht. Sie werden abgekürzt als „SGB“ bezeichnet; daran schließt sich eine römische Ziffer für das jeweilige Buch an (z.B. SGB I, SGB IV, SGB IX). Daneben sind noch einzelne Zweige des Sozialrechts in eigenständigen Gesetzen normiert.
Im Sozialrecht sind in den überwiegenden Fällen existenzsichernde Leistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Renten etc. geregelt. Die Rückforderung von Leistungen bei einem vermeintlichen oder tatsächlichen Verstoß gegen Rechtsvorschriften kann zu einer Existenzbedrohung führen. Wegen der Komplexität der Vorschriften in der Verschränkung der Leistungsansprüche ist es oft notwendig, Hilfe in Form von Beratung zu erhalten. Von hier aus werden Sie außergerichtlich beraten; ich übernehme auch die Vertretung vor Behörden und Gerichten.
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